2.Leistungsumfang und Hindernisse
2.1BPS besorgt Transportleistungen, die durch selbständige Frachtführer (z.B. General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG; GLS Germany) ausgeführt werden. Durch standardisierte Abläufe wird eine möglichst ökonomische und schnelle Beförderung erzielt. Die Pakete werden als Sammelladung transportiert und innerhalb von Depots und Umschlagplätze der Frachtführer über automatische Bandanlagen sortiert und befördert. Bei Eingang im Versanddepot, bei Durchlaufen eines Umschlagplatzes, bei Eingang im Empfangsdepot, bei Übernahme durch den Zustellfahrer sowie bei der Ablieferung werden die Pakete regelmäßig gescannt. Datum und Uhrzeit werden dabei registriert. Weitere Schnittstellen-Dokumentationen erfolgen nicht. Termin- und Expresspakete, für die eine Ablieferung an einem bestimmten Tag und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit vereinbart wurde, werden – sofern BPS die Beförderung nicht selbst oder durch GLS Germany besorgt – in Kooperation mit DER KURIER GmbH & Co. KG durchgeführt, welche ihrerseits in Zusammenarbeit mit selbständigen Kurierunternehmen ein System zur Abholung, Beförderung und Zustellung von Termin- und Expresssendungen betreibt. DER KURIER GmbH & Co. KG und die selbständigen Kurierunternehmen werden im Folgenden zusammenfassend als „DER KURIER“ bezeichnet.
2.2BPS und DER KURIER sind nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet.
2.3Weisungen, die nach Übergabe der Pakete vom Versender erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis 5, 419 HGB finden keine Anwendung. Sind Termin- und Expresspakete von Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen betroffen, wird der Versender unverzüglich unterrichtet, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb angemessener Frist zu erlangen, so kann BPS oder DER KURIER diejenigen Maßnahmen ergreifen, welche im Interesse des Versenders angemessen und geeignet erscheinen, insbesondere kann das Paket an den Versender zurückbefördert werden. Der Versender ist zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen oder Zahlung einer angemessenen Vergütung verpflichtet, wenn das Hindernis nicht BPS oder DER KURIER zuzurechnen ist.
2.4Die Abholung der Pakete wird auf den von BPS dafür vorgesehenen Übergabebelegen quittiert. Übermittelt der Versender die Paketdaten per Datenfernübertragung an BPS, begründet die Übermittlung der Daten keinen Anschein für die tatsächliche Übergabe der in der elektronischen Versandliste genannten Pakete. BPS ist nicht verpflichtet, einen Abgleich zwischen elektronisch übertragenen Paketdaten und tatsächlich übergebenen Paketen des Versenders vorzunehmen, wenn dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wird, so dass die mangelnde Mitteilung einer Differenz nicht als Bestätigung der Versandliste, insbesondere nicht als Empfangsbestätigung anzusehen ist.
2.5Die Zustellung der Pakete, die dem Versanddepot bis 17.00 Uhr zur Verfügung stehen, erfolgt werktags außer Samstags innerhalb Deutschlands regelmäßig innerhalb von 24 Stunden (Regellaufzeit) frei Haus Empfänger. Die Einhaltung der Regellaufzeit wird weder zugesichert noch garantiert.
2.5.1BPS unternimmt zwei Zustellversuche. Bei Termin- und Expresspaketen wird ein zweiter Zustellversuch nur nach entsprechender Beauftragung durch den Versender oder Empfänger durchgeführt.
2.5.2Die Zustellung kann bei gewerblichen Empfängern an der Posteingangsstelle oder Warenannahme erfolgen. Eine Zustellung an Postfachadressen ist ausgeschlossen.
2.5.3Der Versender ist einverstanden, dass Pakete – nach erfolglosem ersten Zustellversuch bei dem Empfänger – bei einer im Haushalt oder Geschäft des Empfängers anwesenden Person, bei einem Nachbarn des Empfängers oder in einem nahe gelegenen GLS Germany Paket Shop mit befreiender Wirkung zugestellt werden dürfen (alternative Zustellung), sofern nach den konkreten Umständen keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass die alternative Zustellung den Interessen des Versenders oder Empfängers entspricht. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Der Versender hat die Möglichkeit, die alternative Zustellung auszuschließen.
2.5.4Als Abliefernachweis gelten der Ausdruck der Reproduktion der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson oder der ggf. von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt. Für Termin- und Expresspakete, die über DER KURIER befördert werden, wird ein schriftlicher Abliefernachweis bzw. eine gesonderte Empfangsbestätigung nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung eingeholt.
2.5.5Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle ordnungsgemäß abgestellt worden ist.
2.6Die von den von BPS beauftragen Dienstleistern gemessenen Wägeergebnisse sind über die Paketnummer im Datenspeicher auffindbar.
2.7Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von BPS zuzurechnen sind, befreien BPS für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung durch sie unmöglich geworden ist.